Unternehmer & Selbstständige

Soziale Absicherung für
‍Inhaber & Familie

Wenn der Betrieb an Ihnen hängt

Ihre Arbeitskraft sichert nicht nur Ihr Einkommen. Sie sichert Ihren Betrieb und oft auch Ihre Familie.
Für EPU, Gewerbetreibende, Neue Selbstständige, Freiberufler und Inhaber von Kleinbetrieben kann ein längerer persönlicher Ausfall schnell zum wirtschaftlichen Risiko werden. Deshalb sehen wir uns zuerst an, welche gesetzliche Absicherung bereits vorhanden ist, wo tatsächlich eine Lücke entsteht und welche Ergänzung sinnvoll ist.

Drei Situationen. Eine gemeinsame Basis.

Ihre Arbeitskraft finanziert Ihren Betrieb, Ihren Lebensstandard und Ihre Vorsorge.
01

Krankenstand und Arbeitsunfähigkeit

Der Ausfall, aus dem Sie wieder zurückkommen.
02

Erwerbsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit

Der Ausfall, der dauerhaft werden kann.
03

Alterspension und Pensionskonto

Der Ausfall, der sicher eintritt.
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01 KRANKENSTAND & ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Wenn die Einnahmen stoppen, laufen die Kosten weiter.

Bei Selbstständigen bedeutet Arbeitsunfähigkeit häufig zweierlei: Das persönliche Einkommen fällt weg, während private und betriebliche Fixkosten weiterlaufen.
A: GESETZLICHE BASIS

Unterstützungsleistung der SVS

Kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen bei längerer Arbeitsunfähigkeit relevant werden.
B: FREIWILLIGE MÖGLICHKEIT

Freiwillige Zusatzversicherung der SVS

Kann den Einkommensausfall zusätzlich abfedern.
C: PRIVATE ABSICHERUNG

Betriebsunterbrechungs­versicherung

Kann betriebliche Fixkosten und entgangenen Gewinn absichern, abhängig vom vereinbarten Schutz.

Die Bausteine beginnen nicht gleichzeitig.

Schematische Darstellung ohne Beträge. Wann welcher Baustein tatsächlich greift und wie lange, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und vom vereinbarten Vertrag ab.
Erste TageErste WochenMehrere MonateLangfristiger Ausfall
C · Betriebsunterbrechung
B · Freiwillige Zusatzversicherung
A · Unterstützungsleistung der SVS
C · Betriebsunterbrechung

Kann am frühesten greifen – je nach Vereinbarung.

B · Freiwillige Zusatzversicherung

Setzt später ein als die private Absicherung.

A · Unterstützungsleistung der SVS

Kommt erst bei längerer Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

gesetzliche Basis
freiwillige Möglichkeit
private Absicherung

Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viele Leistungen übereinanderzulegen.

Entscheidend ist, ob sie zeitlich und wirtschaftlich zu Ihrer tatsächlichen Lücke passen.
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02: ERWERBSUNFÄHIGKEIT & BERUFSUNFÄHIGKEIT

Die erste Frage ist nicht: Wie viel bekomme ich?

Sondern: Wann bekomme ich überhaupt eine Leistung?

Bei Selbstständigen bedeutet Arbeitsunfähigkeit häufig zweierlei: Das persönliche Einkommen fällt weg, während private und betriebliche Fixkosten weiterlaufen.
GESETZLICHES SYSTEM

Erwerbsunfähigkeit

- gesetzlich definierte Voraussetzungen
- Leistung aus dem Sozialversicherungssystem
- persönliche Versicherungszeiten und Pensionskonto relevant
PRIVATER VERTRAG

Berufsunfähigkeit

- vertraglich definierte Voraussetzungen
- versicherter Beruf relevant
- vereinbarte Leistung
- Vertragsqualität entscheidend

Erwerbsunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit.

Beide Systeme entscheiden nach unterschiedlichen Regeln, ob überhaupt eine Leistung zusteht. Eine Versicherungssumme allein sagt deshalb wenig darüber aus, ob im Ernstfall tatsächlich etwas ausbezahlt wird.
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03: ALTERSPENSION & PENSIONSKONTO

Was heute im Pensionskonto entsteht,
bestimmt Ihr Einkommen von morgen.

Bei Selbstständigen bestimmen Beitragsgrundlagen und Versicherungszeiten wesentlich mit, welche Pension später tatsächlich entsteht.
01

Pensionskonto

Was wurde bisher tatsächlich aufgebaut?
02

Pensionslücke

Welche Differenz entsteht zu dem Einkommen, das Sie später benötigen?
03

Lückenschluss

Welche Möglichkeiten sind wirtschaftlich sinnvoll?

Nicht jede Lösung muss privat sein.

Je nach persönlicher Situation können neben privaten Lösungen auch Möglichkeiten innerhalb des Sozialversicherungssystems in die Betrachtung gehören.
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