Allgemeine Hinweise über Besonderheiten, Chancen und Risiken von Finanzierungen
1. Die Fixzinsvereinbarung
Diese Finanzierungsvariante bietet dem Kreditnehmer von Beginn an eine klare Kalkulationsgrundlage für die Rückzahlung über den vereinbarten Darlehenszeitraum. Da die Aufwendungen für den Kreditnehmer gleich bleiben, gestaltet sich die Berechnung des Haushaltsbudgets einfacher. Nach dem Ende der Fixzinsperiode kann wieder ein fixer, aber auch ein variabler Zinssatz vereinbart werden. Die Fixzinsvereinbarung ist für Sie insbesondere bei steigenden Zinssätzen von Vorteil, bringt für Sie jedoch bei fallenden Zinsen einen entsprechenden Zinsennachteil.
Die Dauer der Fixzinsperiode bestimmen grundsätzlich Sie. Die Mindestlaufzeit der Fixzinsperiode beträgt jedoch ein Jahr, die Maximallaufzeit - je nach Kreditinstitut - bis zu 10 Jahre.
Sollte die Laufzeit der Finanzierung länger als die Fixzinsvereinbarung sein, können Sie am Ende der Fixzinsperiode eine weitere Fixzinsperiode mit einem zu diesem Zeitpunkt den Marktgegebenheiten entsprechenden Fixzins festlegen oder auf eine indikatorgebundene bzw. variable Verzinsung umsteigen.
2. Finanzierung mit einem variablen Zinssatz
Bei einem variablen Zinssatz schwankt die Höhe der Rückzahlungen, weil sich die Höhe der Zinszahlungen an den jeweils marktüblichen Zinsen orientiert. Sinkt das Zinsniveau am Markt, werden durch die sinkenden Zinsen auch Ihre Kreditbelastungen geringer, während sich diese Belastung bei steigenden Zinsen erhöht.
Bei der variablen Zinssatzvereinbarung besteht für Sie keine Zinsbindung für eine bestimmte Zeit. Je nach Marktlage können Sie zu einer Fixzinsvereinbarung überwechseln oder auch Teiltilgungen durchführen.
3. Dynamische Finanzierung
Bei einer dynamischen Finanzierung können die Rückzahlungsraten individuell vereinbart werden. So ist es beispielsweise möglich, einen tilgungsfreien Zeitraum zu vereinbaren, in dem nur die Zinsen bezahlt, nicht jedoch das Kapital rückgeführt werden.
4. Endfällige Darlehen
Bei dieser Finanzierungsform zahlen Sie während der gesamten Laufzeit des Kredits lediglich die Zinsen. Das Kapital wird erst am Ende der Laufzeit zur Gänze zurückbezahlt. Um das aushaftende Kapital während der Laufzeit der Finanzierung aufzubauen, wird mit entsprechenden Tilgungsträgern (z.B.: Lebensversicherungen, Investmentfonds etc) parallel dazu Kapital angespart. Zur Sicherstellung der Kapitaltilgung wird der Tilgungsträger an das Kreditinstitut verpfändet.
5. Fremdwährungskredite
Ein Fremdwährungskredit ist ein Instrument, das eingesetzt wird, um von niedrigen Zinsen in anderen Ländern zu profitieren. Von den niedrigen Zinsen eines anderen Landes, das außerhalb der Euro-Zone liegt, profitiert man typischer Weise dadurch, dass man die Kreditsumme in einer anderen Währung aufnimmt und zunächst - um es auszugeben - in Euro umwandelt. Die Rückzahlungsverpflichtung bleibt jedoch in jener Währung, die man ursprünglich aufgenommen hat. Die aufgenommene Kreditsumme und die Zinsen sind daher wieder in der Fremdwährung zu bezahlen. Aus dieser Tatsache ergeben sich folgende Risiken:
a) Wechselkursrisiko
Ändert sich der Wechselkurs zu jener Währung bzw. jenen Währungen (bei einem Mehrfremdwährungskredit), in der bzw. in denen sie den Kredit aufnehmen, so kann es sein, dass Sie einen eklatant größeren Euro-Betrag zurückzahlen müssen. Ein Beispiel: Wer im August 1998 einen Yen Kredit über EUR 100.000,-- abgeschlossen hat, der hatte im Oktober 2000 zwar immer noch dieselbe Menge an Yenschulden, nur leider mit einem Gegenwert von EUR 170.000.--. Selbstverständlich kann diese Wechselkursveränderung auch zu Gunsten des Kreditschuldners ausschlagen; in diesem Fall kann es sein, dass man weniger Euro für die Tilgung des Kredits aufnehmen muss, als man bei der Umwechslung zu Beginn bekommen hat. Es ist daher sinnvoll, die jeweils gültigen Umrechnungskurse genau zu verfolgen und allenfalls die Währung zu wechseln. Dies kann mit Spesen verbunden sein.
b) Zinsänderungsrisiko
Die Höhe Ihrer monatlichen Belastung hängt wesentlich von dem im Kreditvertrag mit der Bank vereinbarten Zinssatz ab. Diese hängt von jenem Zinssatz ab, der den Banken selbst für das Ausleihen von Geld verrechnet wird. Dieser Zinssatz kann sich verändern und damit der letztlich zurück zu zahlende Betrag. Es ist daher sinnvoll, die jeweils gültigen Zinssätze genau zu verfolgen und allenfalls die Währung zu wechseln. Dies kann freilich mit Spesen verbunden sein.
c) Tilgungsträgerrisiko
Fremdwährungskredite werden in den meisten Fällen durch die Investition in eine fondsgebundene Lebensversicherung oder Investmentfondsanteile getilgt. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit nur die Zinsen bezahlt, und die Ausleihung in voller Höhe stehen lässt. Anstelle einer Tilgung besparen sie eine Lebensversicherung oder zahlen in einen Investmentfondssparplan ein. Der Plan ist, dass der Tilgungsträger zu Ende der Laufzeit so viel an Wert gewonnen hat, dass man aus der Versicherungssumme oder dem Verkauf des Investmentfonds den Kredit zurückzahlen kann. Die Entwicklung der Aktien, die sich in diesen Fonds befinden, ist jedoch Schwankungen unterworfen, sodass die vollständige Abdeckung des Kredits mit dem Tilgungsträger nicht garantiert ist. Sowohl die Investition in eine Lebensversicherung als auch in einen Investmentfonds ist mit Kosten verbunden.
d) Kosten der Konvertierung
Sie nehmen zur Kenntnis, dass beim Umwechseln von der Währung, in der Sie die Rückzahlung schulden (Ausleihungswährung), in Euro sowie von Euro in die Ausleihungswährung, Kosten entstehen können, die von der Bank verrechnet werden. Diese Kosten werden meist unter der Bezeichnung „Devisenkommission" verrechnet.
Weiters werden Sie darüber aufklärt, dass zwischen dem Kurs, den die Bank für den Verkauf von Devisen verrechnet (Devisenverkaufskurs) und dem Betrag, den die Bank für den Kauf von Devisen verrechnet (Devisenankaufskurs) eine erhebliche Spanne bestehen kann.
e) Sicherheiten und Zwangskonvertierung
Bei der Beratung bzw. Kreditvermittlung steht in erster Linie die Prüfung im Vordergrund, ob der Kreditnehmer über genügend Reserven bei Einkommen und/oder Vermögen verfügt, um bei Wechselkursänderungen einen erhöhten Kreditrückzahlungsbetrag auf Euro-Finanzierungsbasis bedienen und tilgen zu können. Sie müssen damit rechnen, dass die Bank ihre Anforderungen an zu stellende Sicherheiten an diesem erhöhten Betrag orientieren wird.
Bei ungünstiger Entwicklung des Währungs- bzw. Zinsrisikos [siehe oben Punkt a) und b)] behalten sich die Kreditgeber oft vor, den Kunden aufzufordern, zusätzliche Sicherheiten bereit zu stellen, widrigenfalls die Ausleihungswährung auch dann in Euro konvertiert wird, wenn der Kunde dies nicht wünscht. Dies bedeutet einerseits, dass Kosten für die Konvertierung entstehen und andererseits günstige Zins- und/oder Währungsentwicklungen in der Fremdwährung nicht ausgenützt werden könnten.
-Musterbrief zu Risikohinweisen-
Sehr geehrte/r Kunde/in,
mit der Ausnützung einer in EURO bzw. in Fremdwährung zur Verfügung gestellten Finanzierung in einer von Ihnen gewählten Fremdwährung nützen Sie die Vorteile dieses Marktes. Sie haben sich verpflichtet, den Gegenwert der Finanzierung in der von Ihnen gewählten Fremdwährung rückzuführen.
Da sich die Währungsparitäten (Austauschverhältnis zwischen EURO und der von Ihnen gewählten Fremdwährung) täglich ändern, kann dies bei ungünstiger Entwicklung derselben zu einer in ihrer Höhe nicht vorhersehbaren Mehrbelastung für Sie führen.
Sinkt der Wert der Finanzierungswährung gegenüber dem EURO, so sinkt auch der EURO-Gegenwert der Finanzierungsaushaftung: Für Zinszahlungen und Tilgung des Kapitalbetrages werden in diesem Fall nur geringere Eurobeträge benötigt - so gesehen wird in diesem Fall die Belastung geringer und es kann die Situation eintreten, dass Sie de facto weniger zurückzuzahlen brauchen als Sie an Kapital aufgenommen haben.
Steigt hingegen der Wert der Finanzierungswährung gegenüber dem EURO, so erhöht sich auch der EURO-Gegenwert der Finanzierungsaushaftung: Für Zinszahlungen und Tilgung des Kapitalbetrages werden höhere EURO-Beträge benötigt - in diesem Fall wird die Belastung für Sie höher und es kann der Fall eintreten, dass Sie de facto mehr zurückzahlen müssen, als Sie ursprünglich an Kapital aufgenommen haben.
Auf Grund des am Euromarkt bzw. LIBOR orientierten Zinssatzes wird der Zinssatz in regelmäßigen Abständen - nämlich zu den vereinbarten Zinsterminen - an die jeweiligen Marktverhältnisse in der gewählten Währung angepasst. Während der jeweiligen Zinsperiode, also von einem Zinstermin bis zum nächsten, bleibt der Zinssatz auch bei Änderung der Marktverhältnisse unverändert.
Das Zinsniveau in der Finanzierungswährung unterscheidet sich zumeist vom Zinsniveau des EURO und kann auch eine gänzlich andere Entwicklung nehmen. Die künftige Entwicklung des Zinsniveaus lässt sich nur schwer einschätzen. Dabei kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Zinsniveau der Finanzierungswährung höher als das Zinsniveau des EURO wird.
Wir können daher keine wie immer geartete Haftung für eventuelle Mehrbelastungen aus einer für Sie ungünstigen Entwicklung des Marktes übernehmen; insbesondere sind wir nicht verpflichtet, Sie auf eine allfällige ungünstige Entwicklung von uns aus hinzuweisen, sodass es bei Ihnen liegt, diese entsprechend zu beobachten und allfällige Reaktionen auf eine solche Entwicklung z.B. durch Konvertierung in EURO zu setzen.
Wenn Sie die Kreditmittel zur Verwendung in EURO benötigen und/oder die Rückführung der Finanzierung aus EURO-Zuschüssen bewirken wollen, sind Konvertierungskosten (Differenz zwischen Devisengeldkurs und Devisenbriefkurs) und Devisenprovision in die Kalkulation der Rentabilität der Fremdwährungsfinanzierung einzubeziehen.
Wir weisen darauf hin, dass mit einer Konvertierung in EURO eine Steuerpflicht(Spekulationssteuer) verbunden sein könnte und empfehlen daher vor Konvertierung Ihre Steuersituation mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe abzuklären.